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Verwaltungsverfahren für Organisten in Überprüfung und Diskussion

Organist
Datum:
Veröffentlicht: 12.11.24
Von:
Matthias Hofknecht

Arbeitsvertrag für jeden Organisten: bedingt oder unbedingt – so oder anders? Die Frage ist wegen unterschiedlicher Betrachtungsweisen nicht einfach zu beantworten, die Sache nicht einfach zu lösen. Seit März des Jahres ist ein Prüfungs- und Gesprächsprozess über das wichtige Thema in Gang gekommen, das sehr viele Organisten interessieren und betreffen dürfte, und der Prozess dürfte auch noch länger andauern. Es geht um das Verfahren, das die Bistumsverwaltung seit Ende 2006 den Pfarreien für alle nicht hauptberuflich tätigen Organisten empfiehlt, wenn sie in Teilzeitanstellung oder im Rahmen der Übungsleiter- oder Ehrenamtspauschale für ihr liturgisches Orgelspiel Vergütungen erhalten, selbst wenn ihr Dienstumfang jährlich nur wenige Stunden beträgt.

In den letzten Jahren hatte sich indes die empfohlene und an die Organisten als notwendig vermittelte Verfahrenspraxis in der Umsetzung so verändert, dass sich etliche Organisten an den Berufsverband gewandt hatten, etwa weil Einzelberatung am Telefon nicht mehr „griff“. Es geht auch generell darum, dass angesichts eines dreistufigen Verfahrens mit circa 20 Formularseiten und teils datenschutzrechtlich fragwürdiger Pflichtangaben die überbordend entwickelte Bürokratie ganz allgemein dem Ehrenamt nicht entspricht – einem Ehrenamt, das etwa auch weisungsabhängig eingesetzte Kräfte bei Feuerwehr, Technischem Hilfswerk und im Sporttraining mit gleichwertigen Alternativen unproblematisch leisten. Das kirchliche Arbeitsvertragsrecht hatte die ausführlichen Arbeitsverträge ohnehin nicht für das bezahlte Ehrenamt entworfen, weshalb sich die Bamberger KODA-Mitarbeiterseite für das Problem nicht zuständig sieht.

Um die Probleme aufzulösen hatten dann Vertreter der Bistumsleitung und des Berufsverbands interessierte Mitglieder und andere Betroffene zu einer Informationsveranstaltung eingeladen: Am 8. Juli stellte die Abteilungsleitung für Personal und Bezüge den zehn anwesenden Kirchenmusikern die verbindlichen Bedingungen und Hintergründe ihrer intern nochmals geprüften Verfahrensweise dar. Im Gegenzug stellten die Kirchenmusiker Fragen, ungelöste Probleme und Bedenken sowie persönliche Erfahrungen vor und begründeten ihren Antrag auf Verfahrensänderung mit neueren rechtlichen Argumenten und einem Alternativkonzept, das einer der Anwesenden als Jurist mit Organisten- und kirchlicher Verwaltungserfahrung schon begründen und skizzieren konnte. Das positive Gesprächsklima war bis zum Schluss von gegenseitigem Hören und von Verständnis geprägt, was auch das Protokoll der zuständigen Hauptabteilung festhält: „Beide Seiten sind sich einig, diesbezüglich in stetigem und vertrauensvollen Austausch zu bleiben“. Schließlich ergab der Ausblick, dass sowohl die Verfahrensweise als auch alle vorgetragenen Anliegen und Argumente in Bamberg nochmals überprüft und in eine überdiözesane Arbeitsgruppe eingespielt werden.

Der Einladung folgend formulierten in der Folge einige der Organisten nachträglich weitere Stellungnahmen, und der als Alternative ausgearbeitete Vorschlag eines Dokumentations-Fragebogens ging nach Bamberg. Die Erfüllung einer gesetzlichen Dokumentationspflicht wird schließlich auch von den anwesenden Ehrenamts-Organisten im Grundsatz unterstützt. So dürfen Verband und Beteiligte eine nächste Runde des Austauschs und entspannende Änderungen erwarten.

Erich Staab, VKB