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Jahresbeiträge

Zahlungsmittel

Hauptamtliche Kirchenmusiker: € 30.-

Ehren- und nebenamtliche Kirchenmusiker: € 20.-

Fördernde Mitglieder (Mindestbeitrag): € 20.-

1. Der Beitrag ist im Voraus zu entrichten; er wird jährlich gezahlt. Neu aufgenommene Mitglieder zahlen mit dem ersten Beitrag eine Aufnahmegebühr, die zur Deckung von Verwaltungsgebühren verwendet wird. Die Höhe von Beitrag und Aufnahmegebühr setzt die Mitgliederversammlung fest. Ehrenmitglieder sind von der Zahlung des Beitrags befreit.

2. Mitglieder, die den Beitrag über den Schluss des Verbandsjahres hinaus nicht entrichtet haben, werden gemahnt. Nach zweimaliger erfolgloser Mahnung können sie auf Beschluss des Vorstandes aus der Mitgliederliste gestrichen werden. Mitgliedern, die unverschuldet in Not geraten sind, können die Beiträge gestundet oder für die Zeit der Notlage teilweise oder ganz erlassen werden.