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Erwartete Fortschritte im verbesserungswürdigen Verwaltungsverfahren für Organisten

Arbeitsvertrag
Datum:
Veröffentlicht: 5.7.26
Von:
Matthias Hofknecht

Erwartete Fortschritte im verbesserungswürdigen Verwaltungsverfahren für Organisten
in Fortführung unserer Erstveröffentlichung vom 12.11.2024, hier aktualisiert am 11. Juli 2026.

Unser Verband setzt sich weiter für die Lösung angestauter Probleme ein, die sich durch ein kritisiertes Verwaltungsverfahren mit seinen bürokratischen Folgen ergaben und bisher noch nicht aufgelöst oder gemildert werden konnten. Die Sachlage und erste Schritte hatten wir in unserem Bericht vom 12.11.2024 bereits geschildert.

Um die vielschichtigen Probleme aufzulösen hatten ja Vertreter der Bistumsleitung und des Berufsverbands zehn interessierte Mitglieder und Betroffene zu einer Informationsveranstaltung am 8. Juli 2024 eingeladen, in der die Abteilungsleitung für Personal und Bezüge Bedingungen und Hintergründe ihrer intern nochmals geprüften Verfahrensweise dargestellt hatten. Im Gegenzug hatten die Kirchenmusiker Fragen, ungelöste Probleme und Bedenken sowie persönliche Erfahrungen vorgestellt und ihren Antrag auf Verfahrensänderung mit neueren rechtlichen Argumenten und einem Alternativkonzept begründet, das einer der Anwesenden als Jurist mit Organisten- und kirchlicher Verwaltungserfahrung schon skizzieren konnte. Das positive Gesprächsklima war von gegenseitigem Hören und von Verständnis geprägt, die nochmalige Überprüfung wie das Einbringen in eine überdiözesane Arbeitsgruppe wurde versprochen und beide Seiten wollten „in stetigem und vertrauensvollen Austausch“ bleiben. Dieser Einladung folgend formulierten in der Folge einige der Organisten nachträglich weitere Stellungnahmen, und der als Alternative ausgearbeitete Vorschlag eines Dokumentations-Fragebogens ging nach Bamberg. Die Erfüllung einer gesetzlichen Dokumentationspflicht unterstützten schließlich auch die anwesenden Ehrenamts-Organisten grundsätzlich.

In der nachfolgenden Zeit bis heute konnte in keiner Weise irgendein Fortschritt zur Verbesserung der Situation erreicht werden. Die Argumentationsweise der Verwaltung und das kritisierte bürokratische Übel mit seinen Folgen blieben unverändert – entgegen von Zeit zu Zeit lediglich versprochener, aber nie umgesetzter Abmilderungen. Nach unserer Mitgliederversammlung im Oktober 2025 leitete ein Mitglied unseres Verbandes ein Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) zu seiner ausschließlich im Rahmen der Übungsleiterpauschale als Organist nebenberuflich ausgeübten Tätigkeit ein. Damit folgte er einem seitens unserer Bistumsverwaltung schon 2024 gegebenen Rat. Gegen den Bescheid der DRV, wonach ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis vorliegen soll, hat das Mitglied jüngst Widerspruch eingelegt. Unser Verband unterstützt das Mitglied und sieht hier ein Problem, welches nicht nur im Interesse zahlreicher „Übungsleiter-Organisten“ einer grundsätzlichen Klärung bedarf.

Unser Bamberger Verband – sich der teils erheblich abweichenden Verfahrensweisen anderer deutscher Bistümer bewusst – befindet sich im Austausch mit dem Bundesverband der Kirchenmusiker BKKD, sammelt unterschiedlichste rechtliche Einschätzungen in der Sache und bleibt beim Gesprächsangebot gegenüber kirchlichen und staatlichen Stellen, um die Lösung der weiter vorhandenen Probleme fortgesetzt zu unterstützen.

Erich Staab