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Seit 3. April 2022 gilt die 16. BayIfSMV, vorerst bis 25. Juni 2022:Aktuelles zur Kirchenmusik in der Corona-Pandemie

Corona Symbolbild
Datum:
Veröffentlicht: 2.5.22
Von:
Andreas König

Aktuelle Regelungen ab 3. April 2022

Die Bayerische Staatsregierung hat zum 3. April 2022 alle relevanten Vorgaben zum Schutz vor einer Corona-Infektion aufgehoben, es gibt seitens des Staates nur noch allgemeine Empfehlungen zum Infektionsschutz. Das neu gefasste Bundesinfektionsschutzgesetz erlaubt ab dem 3. April 2022 grundsätzlich nur noch so genannte „Basisschutzmaßnahmen“ in bestimmten Bereichen. Vor diesem Hintergrund wurde mit Inkrafttreten zum 3. April 2022 eine neue 16. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung erlassen, die zunächst bis 30. April 2022 galt und nun bis zum 25. Juni verlängert wurde. Diese schöpft den Rahmen der vom Bund noch zugestandenen Basisschutzmaßnahmen aus.

Dadurch sind auch alle coronabedingten Beschränkungen zur Feier öffentlicher Gottesdienste weggefallen. Um angesichts des Infektionsgeschehens auch weiterhin verantwortlich zu handeln und insbesondere Rücksicht auf Risikogruppen zu nehmen, haben die Bayerischen Generalvikare eine Gemeinsame Empfehlung für die Feier öffentlicher Gottesdienste ab 3. April 2022 herausgegeben, die Sie unten angehängt finden.

Weiterhin bedeuten die neuen Regelungen für die Kirchenmusik:

In Chören und Instrumentalensembles, im Einzel- und Kursunterricht der Kirchenmusikausbildung sowie in Kirchenkonzerten bleiben allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen weiter empfohlen. Hierzu zählen insbesondere die Wahrung des Mindestabstands von 1,50 m, (besser noch 2 m beim Chorgesang), das Tragen medizinischer oder FFP-2-Gesichtsmasken in Innenräumen, sowie freiwillige Hygienekonzepte (v.a. Besucherlenkung, Desinfektion).

Weitere Informationen finden Sie in den angehängten Dokumenten und auf den folgenden Internetseiten:

Infoseite des Bayer. Gesundheitsministeriums mit häufig gestellten Fragen und Erläuterungen zur 16. BayIfsMav 
gesetze-bayern.de
Infoseite des Bayer. Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst
Verkündungsplattform Bayern
Corona-Regeln in Bayern

von Andreas König